Aufgabenträger / Öffentlicher Bereich

Rechtsform des Unternehmens

Unser Unternehmen wird in der Rechtsform der gemeinsamen Anstalt öffenlichen Rechts (gkAöR) geführt
und firmiert unter:

Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR.

Wir sind, nach Beschlussfassung im Kreistag des Wartburgkreises am 9.8.2017 und im Stadtrat der
Kreisfreien Stadt Eisenach am 5.9.2017, aus der  Fusion der Kommunalen Personennahverkehrs-
gesellschaft Eisenach mbH (KVG) und der Personennahverkehrsgesellschaft Bad Salzungen mbH
(PNG), hervorgegangen.

Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 12.10.2017.

Träger und Stammkapital

Träger des öffentlichen Unternehmens sind der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach.

Das Stammkapital beträgt 30.380,00 Euro.

Davon entfallen 25.600,00 Euro (84,26%) auf den Wartburgkreis
und 4.780,00 Euro (15,74%) auf die Stadt Eisenach.

Organe des Unternehmens

Vorstand: Horst Schauerte     Vorsitzender des Verwaltungsrates: Udo Schilling

Sitz und Zweigniederlasung

Der eingetragene Sitz des Unternehmens ist im Eichrodter Weg 13 in 99817 Eisenach.
Die Zentrale mit Sitz des Vorstandes befindet sich in der Zweigniederlassung Hersfelder Str. 4 in 36433 Bad Salzungen.

Aufgaben

Gemäß der Anstaltssatzung übernehmen wir die Aufgaben der im Rahmen der Daseinsvorsorge nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ThürÖPNVG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des PBefG dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach zugewiesenen Trägerschaften für den straßengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr (stÖPNV).

Im Einzelnen führen wir folgende Tätigkeiten aus:

  • Planung und Durchführung des Straßenpersonennahverkehrs für den Regionalverkehr und den innerstädtischen Verkehr der Stadt Eisenach (Stadtverkehr), unter Einbeziehung aller am ÖPNV in der Wartburgregion beteiligten Unternehmen,
  • Sicherung und Selbsterbringung des integrierten und freigestellten Schülerverkehrs und des Schienenersatzverkehrs in der Wartburgregion,
  • Erbringung der notwendigen Leistungen im freigestellten Schüler- und Gelegenheitsverkehr, unter Berücksichtigung der von den Trägern erlassenen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich getroffenen Regelungen zur Schülerbeförderung.Dazu kann uns die gesamte Organisation des Schülerverkehrs eines oder beider Träger übertragen werden.
  • Koordinierung des Verkehrsangebotes in der Wartburgregion sowie im Überschneidungsbereich mit den benachbarten Landkreisen (§ 4 ThürÖPNVG) auf Basis des jeweils gültigen Nahverkehrsplans,
  • Erstellung des Nahverkehrsplanes und dessen Fortschreibung (§ 5 ThürÖPNVG),
  • Entwicklung gemeinsamer verkehrspolitischer Zielsetzungen für den Straßenpersonennahverkehr,
  • Vergabe von Aufträgen für alle Leistungen im Straßenpersonennahverkehr in der Wartburgregion; soweit die Leistungen nicht selbst erbracht werden,
  • Umsetzung und Kontrolle des Rahmenvertrages mit der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH (bis zur Neuvergabe der Linienverkehrsgenehmigungen ab dem 01.06.2019) und
  • die Vergabe von Linienverkehrsleistungen

Wir halten dazu die Linienverkehrsgenehmigungen für

  • das innerstädtische Linienverkehrsnetz in der Stadt Eisenach,
  • den überwiegenden Teil des Regionalverkehrs im Wartburgkreis (ab dem 01.06.2019) und
  • wir sichern die Verknüpfung mit den Linienverkehren zu den angrenzenden Landkreisen ab.

Darüber hinaus erbringen wir die Verkehrsleistungen im innerstädtischen Linienverkehr in der Stadt Eisenach und ab dem 01.06.2019 den überwiegenden Teil des Regionalverkehrs im Wartburgkreis selbst.

Nahverkehrsplan

Als zuständige Behörde sind wir nach Artikel 7 Abs. 1 der VO (EU) 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in unseren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu erstellen.

Dieser Bericht beinhaltet

  • den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge,
  • die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie
  • die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte.
  • Er muss eine Kontrolle und Beurteilung
    • der Leistungen,
    • der Qualität und
    • der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und
    • gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.

Der Bericht muss ferner die politischen Ziele berücksichtigen. Ein gemeinsames Internet-Portal des Bundes und des Freistaates Thüringen verweisen auf diesen Bericht.

Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft  für die im Rahmen der Daseinsvorsorge nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ThürÖPNVG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des PBefG dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach zugewiesenen Trägerschaften für den straßengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr auf die Wartburgmobil ist auch die Berichtspflicht übergegangen. Aufgrund der kürzlich erfolgten Aufgabenübertragung und der damit einhergehenden Neuorganisation befindet sich der Bericht aktuell noch in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung demnächst hier veröffentlicht.