Tarifbestimmungen

Gültig ab 01.01.2023

I. Allgemeine Bestimmungen zum Tarif

1. Geltungsbereich

Diese Tarifbestimmungen gelten auf allen Linien des Stadt- und Regionalverkehrs der Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Wartburgregion (VGW).

2. Fahrkarten

Fahrkarten können im Vorverkauf, den Service-Centern an den zentralen Omnibusbahnhöfen in Eisenach und Bad Salzungen, den zahlreichen Fahrschein-Vorverkaufsstellen, in mobilen Apps, an Automaten sowie im Bus erworben werden. Die Berechnung des Fahrpreises richtet sich im Stadtverkehr nach dem Stadttarif und im Regionalverkehr nach dem Entfernungstarif.

2.1. Einzelfahrkarten Mit der Einzelfahrt fährt eine Person ab 15 Jahren einmalig und direkt zum Ziel. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit möglich, jedoch keine Rund- und Rückfahrten. Einzelfahrkarten sind bei Fahrtantritt unverzüglich zu entwerten. Ab Entwertung sind Einzelfahrkarten max. 60 Minuten gültig. Sie gelten jeweils für eine Fahrt von einer Ausgangshaltestelle in Richtung Fahrtziel, wobei Umsteigen und Fahrtunterbrechungen innerhalb der 60 Minuten erlaubt sind. Nicht erlaubt sind dabei Rückfahrten* und Rundfahrten**.
* Rückfahrten sind Fahrten in Richtung Ausgangspunkt auf derselben Strecke wie bei der Hinfahrt.
**Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg als bei der Hinfahrt zum Ausgangspunkt zurückführen.

Die Einzelfahrkarte im Stadtverkehr und Regionalverkehr gilt für Jugendliche ab 15 Jahren und für Erwachsene.

Die Einzelfahrkarte Kind im Stadtverkehr und Regionalverkehr gilt für Kinder von 6–14 Jahren.

Die Mehrfahrtenkarte (10er Karte) gilt ausschließlich im Regionalverkehr und beinhaltet 10 rabattierte Einzelfahrten auf einer festgelegten Strecke.

2.2. Zeitkarten Zeitkarten können innerhalb des Stadtverkehrs nach dem Stadttarif erworben werden bzw. im Regionalverkehr zum Entfernungstarif. Zubuchen einer Weiterfahrt in einen anderen Bereich ist durch Zuzahlung nach Stadttarif oder Entfernungstarif möglich bzw. durch den Erwerb der Fahrkarte Stadt-Regio-KombiTarif.

Wochenkarte Erwachsene: Diese Karte ist gleitend ab Entwertung für 7 Tage gültig.
Monatskarte Erwachsene: Diese Karte ist gleitend ab Entwertung 30 Tage gültig.

Quartalskarten: Die Quartalskarten gelten im Stadtverkehr vom ersten Kalendertag des jeweiligen Quartals von 00:00 Uhr bis zum letzten Kalendertag des jeweiligen Quartals 24:00 Uhr.

Tageskarte: Die Tageskarte ist nur im Stadtverkehr verfügbar. Sie ist am Tag der Entwertung bis 24:00 Uhr gültig.

Familien-Tageskarte (Sa/So/Feiertage) Gültig samstags, sonntags, feiertags für 2 Erwachsene und 3 Kinder bis einschließlich 14 Jahren im gesamten Verkehrsgebiet der Verkehrsgemeinschaft (VGW). Sie ist am Tag der Entwertung bis 24:00 Uhr gültig. Weitere Kinder bis einschließlich 14 Jahren können hinzugebucht werden.

Schüler (ermäßigt) Wochen- und Monatskarten:
Die Wochen- und Monatskarten sind nur in der angegebenen Kalenderwoche, beziehungsweise Kalendermonat, gültig und gelten bei Personen ab 15 Jahre nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis und einem Nachweis einer gültigen Berechtigungskarte. Die Berechtigungskarte ist im Service-Center erhältlich und muss von der Schule, Berufsschule oder dem Ausbildungsbetrieb gegengezeichnet werden.

Schüler-Freizeit-Ticket
Das Schüler-Freizeit-Ticket ist nur im angegebenen Monat gültig. Es gilt grundsätzlich nur für Schüler und berechtigt zur Beförderung in allen Stadt- und Regionalbussen an Schultagen ab 14:30 Uhr, Samstag, Sonntag, sowie an Feiertagen und Thüringer Ferientagen (ausgenommen sind die Thüringer Sommerferien) ganztägig.
Gültig für Schüler ab 6–14 Jahren, bei Schülern ab 15 Jahren nur unter der Voraussetzung, dass die Berechtigung zur Nutzung bei der Fahrkartenkontrolle belegt wird, durch

  • einen Schülerausweis oder
  • eine Schulbescheinigung oder
  • eine Berechtigungskarte des Verkehrsunternehmens.

3. Sondertickets

Firmen Jobticket Angebot für Firmen ab 10 Mitarbeiter. Wenn 10 oder mehr Mitarbeiter eines Betriebes das Ticket kaufen, dann muss nur 10 Monate gezahlt werden bei 12 Monaten Nutzung. Grundlage der Berechnung ist der Zonentarif/ Entfernungstarif. Die Angebotserstellung erfolgt über eine Anfrage an jobticket@wartburgmobil.info.

Umweltticket
Das Umweltticket gilt nur auf der Linie 150 und 726 und ist nur im Bus auf diesen Linien erhältlich. Der Fahrpreis beinhaltet die Hin- und Rückfahrt auf der Linie 150 beziehungsweise der Linie 726, den Eintritt für den Baumkronenpfad, der Erlebniswelten und der Wurzelhöhle.

Welterbeticket
Das Welterbeticket gilt für die Hin- und Rückfahrt auf der Linie 150 und beinhaltet den Eintrittspreis für Wartburg, Wildkatzendorf und Baumkronenpfad, Erlebniswelten und Wurzelhöhle.

GUT (Gut-Unterwegs-Ticket)

Das Gut-Unterwegs-Ticket ist eine Kooperation mit Bus und Bahn Thüringen e.V. Alle Informationen zu den Bedingungen und zum Tarif erhalten Sie unter: www.bus-bahn-thueringen.de/tourismus_freizeit/gut-unterwegs-ticket/

Schülerferienticket mini (SFT mini) und Schülerferienticket (SFT) Die SFT mini und das SFT ist eine Kooperation mit Bus und Bahn Thüringen e.V. Alle Informationen zu den Bedingungen und zum Tarif erhalten Sie unter: www.bus-bahn-thueringen.de/aktionen_termine/sft/

Fahrräder
Fahrradmitnahme nur mit gültigem Fahrschein. Pro Person darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Rahmen der bestehenden Kapazitäten möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstühlen haben Vorrang bei der Beförderung.

Tiere
Für die Mitnahme von Tieren wird der ermäßigte Grundtarif berechnet. Im Einzelfall entscheidet das Fahrpersonal, ob das jeweilige Tier zum Transport in einem öffentlichen Verkehrsmittel zugelassen werden kann. Hunde, welche nicht in einem gesonderten Transportbehältnis untergebracht sind, haben während der Beförderung einen Maulkorb zu tragen und sind zusätzlich an einer kurzen Leine zu führen. Kleintiere, die in einem entsprechenden Behältnis untergebracht sind, werden kostenlos befördert.

Unentgeltliche Beförderung Kinder bis zum 6. Geburtstag (max. 5 Kinder) mit Begleitperson im Besitz eines gültigen Fahrscheins, für jedes weitere Kind ist der ermäßigte Fahrpreis zu entrichten. Gepäck, Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle werden unentgeltlich befördert.

Inhaber der Thüringer Ehrenamtscard werden auf allen Linien, mit Ausnahme der Sondertickets, unentgeltlich befördert. Die Ehrenamtscard gilt als Fahrausweis.

Schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn als Nachweis der gültige Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und eine bei einem Versorgungsamt erworbene gültige Wertmarke mitgeführt werden. Begleiter von schwerbehinderten Menschen oder Blindenhunde werden unentgeltlich befördert, wenn die Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.

Auszug aus SGB IX Kapitel 13
Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
§ 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Absatz 5 im Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 unentgeltlich befördert; die unentgeltliche Beförderung verpflichtet zur Zahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nahverkehrs. Voraussetzung ist, dass der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist.
(6) Absatz 1 gilt im Nah- und Fernverkehr im Sinne des § 230, ohne dass die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 erfüllt sein muss, für die Beförderung
1. einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist, und
2. des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhles, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes; das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist, sowie für einen nach § 12e Absatz 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes gekennzeichneten Assistenzhund.
II. Sonderregelungen 1. Kombitickets Für Kombitickets wird mit Veranstaltern oder Beherbergungsstätten im Einzelfall vereinbart, dass Eintrittskarten o.ä. zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen. Diese gelten nur, wenn sie den Geltungsbereich, die Geltungsdauer und den Benutzungsberechtigten eindeutig ausweisen.

III. Fahrscheinanerkennung und Durchtarifierung 1. Kooperation im Wartburgkreis

Zur Verkehrsgemeinschaft (VGW) gehören folgende Verkehrsunternehmen:

  • Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR
  • Verkehr Hainich OHG
  • Verkehr Werraland OHG
  • Verkehr Werra OHG
  • Reise-Schieck

Die Kooperationspartner sind verpflichtet, im Wartburgkreis Personenverkehrsleistungen im ÖPNV ausschließlich unter Anwendung des VGW-Tarifs anzubieten. Dadurch wird für den Kunden die Durchtarifierung sichergestellt. Mit steigender Beförderungsweite sinkt der Preis pro Kilometer bis zu einer Entfernung von 35 km. Auf allen Bedienungen im Bereich der Verkehrsgemeinschaft Wartburgregion (VGW) werden die Fahrscheine anerkannt. 

2. Azubi-Ticket Thüringen
Das vergünstigte Azubi-Ticket Thüringen ist für Auszubildende vorgesehen, die sich in einer Berufsausbildung befinden und die in Thüringen eine berufsbildende Schule nach Maßgabe der „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung des Azubi-Tickets Thüringen“ (Bestandteil des genehmigten Tarifs Azubi-Ticket Thüringen) besuchen. Die Unternehmen der Verkehrsgemeinschaft Wartburgregion Tarifgemeinschaft (VGW) erkennen das Azubi-Ticket Thüringen im StPNV in ihrem Zuständigkeitsbereich an und gewährleisten, dass die Auszubildenden als Berechtigte mit diesem Azubi-Ticket sämtliche Verkehrsmittel der in der Tarifgemeinschaft (VGW) verbundenen Verkehrsunternehmen (s. Tz. III.1) nutzen können. Bitte beachten Sie, dass diese Anerkennung befristet ist.

3. Kundenfreundlicher Übergang zwischen dem Wartburgkreis und Nachbarregionen

3.1. Landkreis Fulda (RMV)
Diese Vereinbarung betrifft die Buslinien 110/120/136 im Tarifgebiet des RMV.
(1) Auf den Streckenabschnitten Geisa-Tann (L 110/136) und Geisa-Hünfeld (L120) wird der RMV-Tarif auf RMV-Binnenrelationen von der VUW gkAöR anerkannt. Für RMV Binnenrelationen wird auf den VUW gkAöR Busdruckern der Linien 110/120/136 ein eingeschränktes RMV-Tarifangebot angeboten. Dieses Tarifangebot umfasst Einzelfahrausweise, Tageskarten und Gruppentageskarten (Erwachsene bzw. Kinder), Wochen und Monatskarten (nur Erwachsene) in den Preisstufen 1 bis 4 des RMV. (2) Die VUW gkAöR übernimmt auf dem hessischen Streckenabschnitt und bei Fahrten aus der Kernstadt der Stadt Geisa über die Landesgrenze hinaus grundsätzlich die Vertriebsregelungen der RMV GmbH. (3) Bei Fahrten aus Thüringen über die Landesgrenze hinaus gilt der Tarif der VUW gkAöR, der nicht zum Umsteigen auf Verkehrsmittel des RMV berechtigt. Hiervon ausgenommen ist die in Absatz 2 genannte Kernstadt der Stadt Geisa. Das Fahrkartenangebot beschränkt sich auf das in Absatz 1 genannte Sortiment zzgl. des Schüler- bzw. Ausbildungsverkehrs der VUW. (4) Bei Fahrten innerhalb Thüringens gilt der Tarif der VUW gkAöR (s. Tz I.)

3.2. Landkreis Gotha
Es besteht zwischen folgenden Unternehmen eine Tarifkooperation:
o Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR
o Verkehrsgemeinschaft Landkreis Gotha GbR (VLG)
o Nahverkehrsgesellschaft Gotha (NVG)
Die VUW erkennt auf ihren Linien 140, 142, 143 und 196 die Fahrausweise der NVG an. Die VLG erkennt auf ihren Linien 840, 841, 842 und 857 die Fahrausweise der VUW an. Die Anerkennung der Tarife umfasst das gesamte Tarifsortiment der Partner mit Ausnahme von Mehrfahrtenkarten. Der Verkauf an Schulträger, Ämter und Firmen sowie im Abonnement erfolgt nur im jeweils eigenen Kreis.

3.3. Bad Hersfeld / Eschwege (NVV)
Auf folgender Linie wird im Übergangsverkehr ausschließlich des VGW-Tarifes (Tarif der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis) angewendet:
o Eisenach – Treffurt – Wanfried – Eschwege (170)
o Gerstungen – Wildeck-Obersuhl – Heringen-Kleinensee (186)
o Gerstungen – Dankmarshausen – Heringen-Kleinensee (180, 188)
Auf folgenden Linien wird im Übergangsverkehr ausschließlich des NVV-Tarifes angewendet:
o Eschwege – Wanfried – Mühlhausen (230)
o Eschwege – Wanfried – Treffurt (170, 232)
o Bad Hersfeld – Philippsthal – Vacha – Bad Salzungen (300)
o Heringen – Dankmarshausen – Wildeck-Obersuhl (331)
o Bad Hersfeld – Heringen – Dankmarshausen – Wildeck-Obersuhl (330)
o Heringen – Philippsthal – Vacha (335)
o Bad Hersfeld – Philippsthal – Vacha (340)

3.4. Landesbedeutsame Linie Eisenach-Bad Langensalza (Linie 150/726)
Die Fahrscheine auf der Linie 150 werden von den in Tz. III.1. aufgelisteten Unternehmen anerkannt und verkauft. Die Fahrscheine auf der Linie 726 werden ebenfalls von diesen Unternehmen anerkannt, aber nur von der Firma Reise Schieck, Inh. Reinhard Schieck e.K. verkauft.
Stand 01/2023