Hinweis: Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht

Sehr geehrte Fahrgäste,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske (medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken) weiterhin in geschlossenen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs Pflicht ist.

Im Personenfernverkehr gilt seit dem 01.10.2022 FFP2-Maskenpfilcht.

Weiter Innformationen erhalten Sie unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/

Neben dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Fahrt sowie in den Ein- und Ausstiegssituationen, weisen wir auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie z.B. Husten und Niesen in die Ellenbeuge, Hände vom Gesicht fernhalten, Hände waschen oder desinfizieren und natürlich Abstand halten, soweit dies möglich ist hin. 

Maskenpflicht